N. in der Erwägung, dass die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu Armenien und Aserbaidschan die Grundsätze der Souveränität und territorialen Integrität achtet und die Grundsätze der Schlussakte von Helsinki in ihren Lösungsansatz für die regionalen Konflikte einbezieht; in der Erwägung, dass der ungelöste Konflikt um Bergkarabach die Stabilität und Entwicklung der Region Südkaukasus gefährdet und die vollständige Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik behindert; in der Erwägung, dass die EU in ihrer Gemeinsamen Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ihre Bestrebungen zum Ausdruck gebracht hat, aktiver auf eine Lösung des Konflikts im Südkaukasus hinzuarbeiten and ihre Unterstützung für die Vertrauensbild
...[+++]ung zu intensivieren, und ihre Bereitschaft geäußert hat, ihre Beteiligung an Foren, in denen sie zurzeit nicht vertreten ist, wie z. B. der Minsker OSZE-Gruppe, zu verstärken;