2° für die Stromerzeugung der Anlagen von mehr als zehn kW und weniger als 250 KWc beträgt
die gewährte Anzahl grüner Bescheinigungen pro MWh sieben grüne Bescheinigungen für den Produktionsanteil, der sich aus den ersten fünf installierten kWc ergibt, fünf grüne Bescheinigungen für den Produktionsanteil, der sich aus den fünf folgen
den kWc ergibt, und vier grüne Bescheinigungen für den Produktionsanteil, d
er sich aus den 240 folgenden kWc ergibt, wenn f ...[+++]olgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: