begrüßt die Initiativen der türkischen Regierung, in Absprache mit allen Beteiligten die Regelung der Frauenhäuser ne
u zu organisieren; stellt fest, dass die offizielle Anzahl von Frauenhäusern in der Türkei für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, nach Angaben der Generaldirektion für den Status von Frauen bei 81 liegt, was immer noch sehr wenig ist und für den Bedarf einer Bevö
lkerung von etwa 70 Millionen nicht ausreicht; fordert die türkische Regierung auf, Unterkünfte gemäß dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bek
...[+++]ämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.Mai 2011 gleichmäßig verteilt über das Land und in ausreichendem Maße einzurichten, um auf diese Weise das mit dem Kommunalgesetz gesetzte Ziel zu erfüllen und in jeder Gemeinde mit mindestens 50 000 Einwohnern ein Frauenhaus zu bauen; stellt fest, dass die Unterkünfte über das ganze Land verteilt werden müssen und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen ländlichen und städtischen Gebieten gewährleistet sein muss; hält es für dringend notwendig, Mechanismen zur Erhöhung der Sicherheit, der Kapazitäten und zur Verbesserung der Aufsicht in den vorhandenen Frauenhäusern einzuführen und bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen, gut ausgebildetes und gut bezahltes Personal im Bereich soziale Dienstleistungen einzustellen und durch Berufsbildungskurse und andere Dienstleistungen dafür Sorge zu tragen, dass Frauen in Frauenhäusern geeignete Fähigkeiten erwerben können, damit sie für sich und ihre Kinder ein neues Leben aufbauen können; hält es im Interesse der Sicherheit der Opfer für äußerst wichtig, dass nicht offengelegt wird, wo sich diese Frauenhäuser befinden;