9. kommt daher zu dem Schluss, dass die Vorschriften der WTO keine Grundlage für diese Initiative oder für das erklärte Interesse der Union, die Liberalisierung des Dienstleistungssektors voranzubringen, bieten; warnt davor, dass die Initiative zum Übereinkommen über den Handel mit Die
nstleistungen wegen der bestehenden Form und Struktur des GATS sogar die Aussichten auf Fortschritte untergraben könnte, wenn sie vom Konzept einer Positivliste der eingegangenen Verpflichtungen und der Übernahme der wesentlichen Begriffsbestimmungen und Grundsätze des GATS und dessen Regelungen zur Inländerbehandlung, zum Marktzugang und zur Disziplin abr
...[+++]ücken sollte;