In diesem Zusammenhang und entsprechend den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung (gegebenenfalls einschließlich einer Folgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation) wird eine Be
wertung vorgenommen werden, in deren Rahmen festgestellt wird, ob, und wenn ja inwieweit, der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/22/EG auf Messgeräte ausgedehnt werde
n soll, die zurzeit unter die Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766
/EWG und 86/217/EWG fallen ...[+++].