37. fordert die Mitgliedstaaten und
die Kommission auf, Frauen, die nationalen oder
religiösen Minderheiten angehören, besondere Beachtung zu schenken, da sie häufig Opfer von Diskriminierung nicht nur durch die Mehrheit der Bevölkerung, sondern auch durch Angehörige ihrer
eigenen Minderheit werden; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Initiativen und Maßnahmen zu
m Schutz der Rechte dieser ...[+++] Frauen ergreifen müssen; solche Maßnahmen könnten beispielsweise kontinuierlich herausgegebene Informationen für weibl
iche Angehörige von Minderheiten über die Rechte sein, die gemäß dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Recht jedem Bürger und speziell den Frauen garantiert werden;