11. fordert die Kommission auf, ein Verzeichnis der Hochseeschiffe zu erstellen und zu führen,
deren Ausrangierung binnen weniger Jahre bevorsteht, und Mechani
smen in Erwägung zu ziehen, um diese Schiffe als Altschiffe einzustufen, für die vor dem Verkauf zum Zweck der Verschrottung ein Entsorgungsplan erstellt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten und Hafenbehörden – die zur Ermittlung von Altschiffen befugt sein müssen – auf, ihre Kontrollen von
...[+++]potenziell zu verschrottenden Altschiffen anhand dieses Verzeichnisses zu verschärfen; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang eine zügige Annahme des Vorschlags für eine Änderung der Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle wünschenswert wäre;