Da die Beschwerde gleichzeitig demjenigen mitgeteilt wird, der die Genehmigung beantragt hat, weiss letzterer unmittelbar, dass die Genehmigung, die ihm vom Ständigen Ausschuss erteilt worden ist, nicht vollstreckbar ist - womit Rechtsunsicherheit vermi
eden wird -, und er nimmt Kenntnis von den Gründen, auf denen die Beschwerde beruht - was ihm ermöglicht zu beurteilen, ob es einen Grund gibt, die Flämische Regierung zu
bitten, angehört zu werden (Artikel 53 § 2 Absatz 3 des Dekrets vom 22. Oktober 1996), und ihm auch ermöglicht, sein
...[+++]e Verteidigung vorzubereiten.