« Verstoßen die Artikel 39 und 40 d
es Gesetzes vom 5. August 1978 zur Festlegung von Wirtschafts- und Haushaltsreformen gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem sie dazu führen, dass den Pensionierten, die durch die bloße Tatsache einer vollständige
n Laufbahn eine der zwei darin eingeführten gesetzlichen Obergrenzen erreichen, bestimmte Pensionszuschläge versagt werden, während Pensionierte, die ceteris paribus diese Obergrenze in Ermangelung einer vollständigen Laufbahn nicht erreichen, diesen Vorteil w
...[+++]ohl genießen können?