8. betont, dass alle Beteiligten große Anstrengungen unternehmen müssen, um beiderseits annehmbare Lösun
gen für die offenen bilateralen Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Ländern des westlichen Balkans sowie innerhalb der Gruppe der Länder des westlichen Balkans selbst zu finden; betont in diesem Zusammenhang, dass gutnachbarliche Beziehungen sowie die Anerkennung des jeweiligen kulturellen und geschichtlichen Erbes außerordentlich wichtig für die Erhaltung des Friedens und die Förderung von Stabilität und Sicherheit sind; ist der Ansicht, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den westlichen B
...[+++]alkanstaaten sowie die Aufnahme und der Abschluss von Verhandlungen über einzelne Kapitel aufgrund von Fragen, die im Zusammenhang mit bilateralen Streitigkeiten stehen, weder behindert noch blockiert werden sollten und dass sich die Länder deshalb vor dem Beginn der Beitrittsverhandlungen auf Verfahren zur Lösung bilateraler Fragen verständigen sollten;