Nach der Annahme der Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen (2003) und der Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von mensc
hlichen Geweben und Zellen (2004) soll es in der aktuellen Richtlinie nunmehr um die menschlichen Organe gehen, damit die Rechtsvorschrif
ten vervollständigt werden, die auf Artikel 15 ...[+++]2 des EG-Vertrags beruhen.