159. weist darauf hin, dass die Fangmengen im Rahmen von Fischereiab
kommen im Jahr 2010 nicht au
sreichend überwacht wurden, wodurch zusätzliche Zahlungen zur Abdeckung der Fänge, die über die vereinbarte Fangquote hinausgingen, geleistet werden mussten; begrüßt daher die Maßnahmen der GD MARE zur Verbesserung der Überwachung der Fangmengen im Rahmen von Fischereiabkommen, mit denen sich eine Wiederholung dieses vom Rechnungshof hervorgehobenen Problems hoffentlich vermeiden lässt; stellt fest, dass die Überschussmenge im Jahr 2010 von der Fangquote für das Jahr 2011 abgezog
...[+++]en wurde;