Die Mitgliedstaaten können völlig frei darüber entscheiden, inwieweit sie sich auf staatliche Renten stützen (wie Umlageverfahren, bei denen die laufenden Beiträge der Erwerbsbevölkerung zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen) oder Rentensysteme nach dem Kapitaldeckun
gsverfahren fördern wollen. Die Mitgliedstaaten müssen darüber entscheiden, wie sie sich der Herau
sforderung stellen, ihre Rentensysteme so anzupassen, dass diese das Problem der Alterung der Bevölkerung und der verhältnismäßigen Abnahme der Erwerbskräfte i
...[+++]m Verhältnis zur Anzahl der Rentner bewältigen (siehe auch IP/00/1143² über die Mitteilung der Kommission über Zukunftssichere Renten).