2° sechzig Prozent für die gemeinschaftlichen Einrichtu
ngen, für die nicht unter 1° erwähnten Garagen, das Wohnviertelzentrum, sowie für die Flächen der Immobilien, die zu Handels- und Dienstl
eistungsaktivitäten bestimmt sind, deren bebaute Bruttofläche unter sechshundert Quadratmetern oder deren gewerblich
e Nettofläche unter vierhundert Quadratmetern liegt, und die in einem Gebäude, dessen Stockwerke hauptsächlich zu Wohnzwecken b
...[+++]estimmt sind, eingebaut sind.