20. fordert die Kommission auf, die Maßnahmen und finanziellen Mittel zu überprüfen, die von den Mitgliedsta
aten bereitgestellt wurden, um illegale Buschfleischimporte nach Europa aufzudecken bzw. zu verhindern, und die Angemessenheit der rechtlich
en Vorschriften und Sanktionen zu bewerten mit dem Ziel, Empfehlungen betreffend bewährte Verfahren und Koordinierungsmaßnahmen zu erstellen, um so
die Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen ...[+++] der Gemeinschaft voranzutreiben und diesen illegalen Handel zu beenden, indem die Einfuhr von Buschfleisch zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder zu anderen Zwecken aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes gefährdeter Arten verboten wird;