6. unterstreicht das Engagement des Parlaments, dafür Sorge zu tragen, dass der Konvent zur Zukunft
Europas mit den für einen erfolgreichen Abschluss seiner Arbeit erforderlichen Mitteln ausgestattet wird; nimmt die zwischen den Organen erzielte Vereinbarung vom 28. Februar 2002 über die Finanzierung des Konvents im Jahre 2002 zur Kenntnis, unterstreicht jedoch den außergewöhnlichen Charakter des Konvents und den Umstand, dass die Regelungen für seine Finanzierung keinen Präzedenzfall für die Zukunft darstellen können; erwartet, dass die Arbeit des Konvents nicht bis um 31. Dezember 2002 abgeschlossen sein wird; weist darauf hin, da
...[+++]ss der Anteil und die Höhe der Beiträge jedes Organs zum Fonds für die wahrscheinliche Fortsetzung der Aktivitäten des Konvents im Jahre 2003 gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Finanzierung des Konvents erneut geprüft werden müssen;