48. unterstreicht, dass ein erheblicher Anteil der Emis
sionszertifikate im Rahmen der vorgeschlagenen „Benchmarking“-Bestimmungen weiterhin von den Industriebereichen gekauft werden müsste, die die „Benchmarkings“ nicht erreichen werden, wo
durch Kosten für im internationalen Wettbewerb stehende EU-Unternehmen entstehen würden, von denen ihre Konkurre
nten weltweit nicht betroffen sind; stellt fest, dass Unternehmen ungenutzte Zerti
...[+++]fikate aus der zweiten Phase aufgrund der flexiblen Architektur des Emissionshandelssystems in die dritte Phase mitnehmen können;