29. unterstreicht, dass neben der Frage der Wettbewerbsneutralität bei der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge insbesondere die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Finanzierung einschließlich deren Transparenz, die Verlässlichkeit und die Kontrolle der Leistungserbringung zum Wohle der Bürger und Steuerzahler maßgebliche Gesichtspunkte für die Erbringung dieser Dienstleistung sein müssen;
30. Assumes that in further consultations the Commission will use examples, guidelines, and communications, together with proposals for regulations on exemptions, to provide further clarification of the controversial questions with regard to legal clarity and the areas of application of European competition law;