Ich möchte Ihnen aber sagen, dass die Kommission weiterhin den so genannten „Omnibusansatz“ bevorzugt, d. h. mehrere Maßnahmen zum Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand in einem Vorschlag zu behandeln, und zwar aus zwei Gründen: Erstens wird deutlich, dass das Ziel nicht die Änderung der Substanz des betreffenden Gesetzestextes ist, sondern dass es nur — ich wiederhole: nur — um den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen geht, und zweitens soll auf diese Art und Weise eine raschere Verabschiedung dieser Maßnahmen erreicht werden.
Es ist auch notwendig, Maßnahmen gegen die Umgehung von Terminen im Registrierungsprozess zu ergreifen und zwar in der Form, dass die Kommission immer mehr Kommentare und ergänzende Fragen unterbreitet.