2. stellt fest, dass die Gewährung von Sonderzulagen im Bankensektor, dem die Bediensteten des EWI/der EZB zuzurechnen sind, allgemein üblich ist, dass aber die bei der Gewährung und Finanzierung der gezahlten Sonderzulage angewandten Verfahren beanstandet werden sollten;
44. betont, dass die direkt gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind;