Die von der Europäischen Gemeinschaft unternommenen Bemühungen zur Unterstützung der Entwicklung eines europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes sind bemerkenswert, was die finanzielle Unterstützung und technische Harmonisierung anbelangt.
Das Gericht stellte fest und ich zitiere: „Da es Ziel des Protokolls ist, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Rechte zu gewähren, folgt daraus, dass das Parlament durch seine Versäumnis, ein Urteil auf der Basis von Artikel 10 zu fällen, hinreichend klar einen Gesetzesverstoß begangen hat“.