27. begrüßt die Einleitung des ersten Verfahrens vor dem IStGH überhaupt gegen Thomas Lubanga von der Demokratischen Republik
Kongo (DRC) am 26. Januar 2009 und stellt fest, dass dies das erste Verfahren in der Geschichte des internationalen Strafrechts ist, an dem die Opfer aktiv mitwirken; fordert den IStGH in diesem Zusammenhang dringend auf, seine Bemühungen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, um Gemeinschaften in Ländern, die sich in einer Krisensituation befinden, in einen Prozess konstruktiver Interaktion mit dem IStGH einzubeziehen, mit dem Ziel, das Verständnis und die Unterstützung
...[+++]für sein Mandat zu fördern, sich Erwartungen zu stellen und es diesen Gemeinschaften zu ermöglichen, der internationalen Strafgerichtsbarkeit zu folgen und sie zu verstehen; begrüßt die Mitarbeit der DRC bei der Überstellung von Thomas Lubanga, Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo an den IStGH; bedauert jedoch, dass der Haftbefehl des IStGH gegen Bosco Ntaganda noch nicht umgesetzt wurde, und fordert den Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" auf, während seiner nächsten Tagungen die unverzügliche Festnahme von Bosco Ntaganda und seine Überstellung an den IStGH zu verlangen; stellt besorgt fest, dass sich die ohnehin instabile Lage in der DRC durch neue Angriffe der Lord's Resistance Army (LRA), die zwischen dem 24. Dezember 2008 und dem 13. Januar 2009 im Norden der DRC mindestens 620 Zivilisten brutal niedergemetzelt und über 160 Kinder entführt hat, in jüngster Zeit weiter destabilisiert hat; hebt daher hervor, dass die Befehlshaber der LRA dringend festgenommen werden müssen, wie in seiner Entschließung vom 21. Oktober 2008 zur Anklage von und zur Einleitung eines Verfahrens gegen Joseph Kony vor dem Internationalen Strafgerichtshof gefordert wird; stellt beunruhigt fest, dass die IStGH-Haftbefehle für vier Mitglieder der "Lord's Resistance Army" in Uganda noch nicht vollstreckt worden sind;