16. betont, dass der nichtständige Ausschuss des Europäischen Parlaments, der die Untersuchung durchführte, die den Entschließungen des Europäischen
Parlaments vom 14. Februar 2007 und 19. Februar 2009 zugrunde liegt, aufdeckte, inwiefern die Genehmigungs- und Kontrollverfahren für Zivilflugzeuge, die den Luftraum von Mitgliedstaaten überflogen oder auf deren Hoheitsgebiet landeten, erhebliche Mängel aufwiesen und daher nicht nur die außerordentlichen Überstellungen der CIA ermöglichten, sondern auch leicht von jeglichen Akteuren des organisierten Verbrechens, darunter auch Terrorn
etzwerken, umgangen ...[+++]werden konnten; erinnert zudem an die Zuständigkeit der Gemeinschaft im Bereich Verkehrssicherheit und die Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission, die Verwaltung des EU-Luftraums, der EU-Flughäfen und der nichtkommerziellen Luftfahrt der EU zu regeln und zu überwachen; fordert daher von der EU und ihren Mitgliedstaaten eine unverzügliche und gründliche Überprüfung der Umsetzung des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicago-Abkommen) hinsichtlich Genehmigung und Kontrollen von Zivilflugzeugen, die ihren Luftraum überfliegen oder auf ihrem Hoheitsgebiet landen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit erhöht wird und Kontrollen systematisch durchgeführt werden, wodurch eine Identifizierung von Passagieren und Flugbegleitern im Vorfeld erforderlich wird und sichergestellt werden muss, dass alle Flüge mit dem Status „Staatsflug“ (die nicht unter das Abkommen fallen) eine ordentliche vorherige Genehmigung erhalten; erinnert zudem an die Empfehlung des Europäischen Parlaments, dass die Mitgliedstaaten das Tokio-Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen wirksam durchsetzen;