19. nimmt den Beschluss der Kommission C(2011)4689 zur Kenntnis, in dem dem Antrag der Akademie stattgegeben wurde, ihre Finanzregelung durch Aufnahme eines Artikels (Artikel 74c) zu ändern, der eine Abweichung von der Verordnung (EG
, Euratom) Nr. 2343/2002 in Bezug auf den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren für die Auswahl von Fortbildungse
xperten beinhaltet, damit Sachverständige aus nationalen Fortbildungseinrichtungen für Poliz
eibeamte eingesetzt werden können; ...[+++]