Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Änderung
der Verordnung 817/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Birma/Myanmar; damit wird eine neue Bestimmung vorgesehen, wonach die Finanzinstitute in der EU, die Gelder entgegennehmen, die von Dritten auf das Konto einer in der einschlägigen Liste aufge
führten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, diese Gelder auf den eingefrorenen Konten gutschreiben dürfen, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werd
...[+++]en (Dok. 12353/06).