De Richtlijnen 73/239/EEG, 92/49/EEG en 2002/83/EG moeten derhalve dienovereenkomstig worden aangepast.
Schließlich ist vorzusehen, dass die Solvabilitätsspanne, die von Rückversicherungstätigkeiten ausübenden Versicherungsunternehmen verlangt wird, den Solvabilitätsregeln für Rückversicherungsunternehmen dieser Richtlinie unterliegt, wenn diese Tätigkeiten einen erheblichen Anteil an ihrer Geschäftstätigkeit ausmachen. Die Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG, 2002/83/EWG sind entsprechend zu ändern.