(22) Von der ständigen Politik der Gemeinschaft, keine staatlichen Betriebsbeihilfen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von unter An
hang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu genehmigen, kann abgewichen werden, um den spezifischen Sachzwängen der Agr
arerzeugung auf den Kanarischen Inseln abzuhelfen, die sich aus der Abgelegenheit, der Insellage, der extremen Randlage, der geringen Größe, der schwierigen Relief- und Klimabedingungen sowie der wirtschaftlichen Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugn
...[+++]issen ergeben.