Die Mitteilung gemäß dem vorigen Absatz führt mindestens folgende Elemente auf: 1. sie enthält eine Kurzbeschreibung der für die Feststellung des Verstoßes berücksichtigten Tatbestände, 2. sie fordert den betreffenden Spitzensportler auf, seinen Verpflichtungen gewissenhaft nachzukommen,
3. abhängig von der Kategorie A, B oder C, der er zugeordnet ist, verweist sie auf die potenzielle(n) Folge(n), denen er sich bei einem erneuten Verstoß/bei erneuten Verstößen gemäß dem Dekret aussetzt, 4. sie weist auf das Recht des betreffenden Spitzensportlers hin, den Verstoß gemäß Artikel 23 § 8 Absätze 2 bis 4 des Dekrets nach Maßgabe des Artikels
...[+++]47 zu bestreiten.