Insbe
sondere sollten die Bedingungen für die Bereitstellung eines Dienstes von den tatsächlich begriffsbestimmenden Merkmalen
eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes, d. h.
eines elektronischen Kommunikationsdienstes, der der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde, und das Führen aus- und eingehender Inlands- oder Inlands- und Auslandsgespräche direkt oder indirekt über eine oder me
hrere Nummern eine ...[+++]s nationalen oder internationalen Telefonnummernplans ermöglicht, unabhängig davon, ob ein solcher Dienst auf einer leitungsvermittelten oder paketvermittelten Technologie basiert, getrennt werden.