44. fordert die Kommission auf, bei der Abwicklung von Beschwerden
für die Unternehmen eine Höchstfrist von zwei Monaten und für die Durchsetzungsste
llen eine Frist von zwei Monaten vorzuschlagen; ist der Auffassung, dass die Bestätigung des Erhalts einer Beschwerde dem Fluggast innerhalb einer Frist von 48 Stunden übermittelt werde sollte; vertritt ferner die Ansicht, dass Reisende, die ihre Buchungen elektronisch (z. B. per Internet)
vornehmen, auch das Recht haben sol ...[+++]lten, über dasselbe Medium die Fluggesellschaft mit einer klar ersichtlichen Adresse kostenfrei zu kontaktieren, damit sich die Kunden schnell und einfach an die Mitarbeiter der Fluggesellschaft wenden können, um Probleme zu lösen; ist überdies der Auffassung, dass eine Telefonleitung und ein Webdienst eingerichtet werden sollten, so dass sich die Fluggäste über den Stand der Abwicklung ihrer Beschwerden informieren können;