13. stellt fest,
dass Zweifel an dem JEV-Programm in seiner derzeitigen Form bestehen, da KMU, die in anderen Mitgliedstaaten investieren, lieber Zweigniederlassungen als Joint Ventures gründen oder lockerere Kooperationsvereinbarungen abschließen, ohne die Verpflichtung, eine neue rechtliche Einheit zu schaffen; stellt daher fest, dass das JEV-Programm in seiner derzeitigen Form nicht mehr angemessen ist, und fordert, von der Kommission neue Vorschläge, um Anreize für die KMU zu schaffen, geschäftliche Verbindungen über nationale Grenzen hinweg zu entwickeln und insbesondere die Errichtung von Kooperationsverbindungen und das Unternehm
...[+++]ertum in den neuen Mitgliedstaaten zu fördern;