Wenn beim Ableben des Personalmitglie
ds gleichzeitig ein geschiedener Ehepartner und ein hinterbliebener Ehepartner,
der Anrecht auf die Pension im Sinne von Artikel 2 § 1 hat, vorhanden sind, verliert der geschiedene Ehepartner, selbst wenn er das
Alter von 45 Jahren nicht erreicht hat, seinen Pensionsanspruch, wenn sein Pensionsantrag nicht innerhalb eines Jahres nach dem Datum des Ablebens seines ehemaligen Ehepartners beim Pens
...[+++]ionsdienst für den öffentlichen Sektor eingegangen ist.