Eine Barzahlungsverpflichtung in der Höhe des angemessenen Preises besteht jedenf
alls dann, wenn der Bieter allein oder im Zusammenhang mit einer mit ihm g
emeinsam handelnden Person in den sechs Monaten vor der Abgabe seines
Angebotes insgesamt mehr als 5 % der Aktien oder der Stimmrechte an der Zielgesellschaf
t erworben hat oder ...[+++]dies nach der Veröffentlichung des Angebots und vor Ablauf der Annahmefrist tut.