Deshalb führt sie, gerechnet ab dem Tag des
Inkrafttretens der Richtlinie, eine Verfallsklausel ein, nach der die betreffenden Mitgliedstaaten fünf Jahre Zeit haben, auf Mitteilungen oder Registrierungen zu verzichten. Abschließend vertritt die Berichterstatterin die Auffassung, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie so weit wie möglich gefasst werden sollte und schlägt vor, diese auch au
f Darlehen zwischen Banken als Sicherheiten auszuweiten, statt ausschließlich Darlehen zwischen Zentralbanken abzudecken wie im ursprünglichen Vor
...[+++]schlag.