5. stellt fest, dass 2009 das erste Jah
r der Anwendung des Statuts der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Statuts
der akkreditierten parlamentarischen Assistenten war; stellt fest, dass es anfangs einige Probleme mit den Durchführungsbestimmungen zum Assistentenstatut gab, begrüßt jedoch, dass die innerhalb des Präsidiums eingerichtete nichtständige Evaluierungsgruppe für die Umsetzung des Abgeordneten- und Assistentenstatuts Änderungen an den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut vorgeschlagen hat, die (i) d
...[+++]ie Reisen der Mitglieder, (ii) die Krankenversicherung der Mitglieder und die Erstattung von Krankheitskosten, (iii) die Dienstreisekosten von Assistenten, (iv) die Dauer und die Verlängerung von Assistentenverträgen, (v) die Fortbildung der Assistenten und (vi) die Bestimmungen betreffend die Praktikanten der Mitglieder sowie andere Änderungen am Assistentenstatut betreffen, insbesondere zu (i) der Verwendung der Zulage für parlamentarische Assistenz und der allgemeinen Kostenvergütung, (ii) den Zahlstellen und (iii) der Änderung des Beschwerde- und Einspruchsverfahrens für die Mitglieder; betont, dass diese Änderungen spätestens bis 30. November 2011 umgesetzt werden sollten;