Die Kommission sollte sich darum bemühen, Haushaltssynergien zwischen einzelstaatlichen Maßnahmen, Maßnahmen der Union und multilateralen und internationa
len Maßnahmen sowie bestehenden Instrumenten zu erreichen, indem alle möglichen Überschneidungen vermieden werden, und muss sich daher bemühen, die verfügbaren Ressourcen insbesondere durch den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten, die eine Hebelwirkung haben, so effizient wie möglich zu nutzen, ohne die gerechte und faire Verwendung der Mittel der Union zu gefährden, wobei die von den Finanzinstrumenten investierten und erwirtschafteten Mittel gemäß den einschlägigen Bestimmungen der
...[+++]Haushaltsordnung verwendet und wiederverwendet werden dürfen.