unterstreicht, dass die Energieeffizienzrichtlinie nicht nur die Energieeffizienz unterstützt, sondern mit der in Artikel 7 vorgesehenen jährlichen Einsparverpflichtung auch Elemente des Energ
iesparens umfasst; betont, wie wichtig es ist, dass das Energieeffizienzziel für 2030 mit den auf der COP 21 vereinbarten Klimazielen i
n Einklang gebracht wird, damit wir unsere Klimaziele erreichen und unsere Abhängigkeit von Drittländern verringern können; weist darauf hin, dass 40 % des Energieverbrauchs in der EU auf Ge
...[+++]bäude entfallen und dass davon 50 % für Heiz- und Kühlzwecke verwendet werden; hebt hervor, dass eine verbesserte Energieeffizienz von Gebäuden für die Senkung der CO-Emissionen, die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die Bekämpfung der Energiearmut und die Ankurbelung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, mithilfe von EU-Mitteln umfangreiche Investitionen in die Wege zu leiten, um die Energieeffizienz zu steigern, da dies nicht nur zur Senkung der Energierechnungen führen würde, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze schaffen und zur Verwirklichung der Reindustrialisierungsziele beitragen würde.