9. stellt fest, dass die Europäische Union und Indien den Schutz der geografischen Angabe als nützliches Instrument für Erzeuger, Verbraucher und Reg
ierungen ansehen; stellt jedoch auch fest, dass das Instrument der geografischen Angabe in Indien nicht sehr bekannt ist; fordert die indische Regierung auf, das System der geografischen Angabe zu propagieren und Anträge für potenzielle geografische Angaben zu fördern; stellt fest, dass es den WTO-Mitgliedern nach dem TRIPS freisteht, Rechtsvorschriften umzusetzen, mit denen diese Angaben stärker geschützt werden, als es in dem Abkommen vorgesehen ist; ist der Auffassung, dass eine bilat
...[+++]erale Vereinbarung über das TRIPS-Übereinkommen hinaus Schutz für geografische Angaben in der Europäischen Union und Indien bieten könnte und somit bei gemeinsamen multilateralen Bemühungen ein nützliches zusätzliches Instrument wäre;