Gegen die von der CWaPE festgelegte Tariffestsetzungsmethode und gegen Beschlüsse, die die
CWaPE in Anwendung dieser Tariffestsetzungsmethode in Bezug auf die Tarifvorschläge gefasst hat, können Personen, die ein Interesse nachweisen, in Anwendung von Artikel 29bis beim Appellationshof von Lüttich Beschwerde einreichen. Ein
e solche Beschwerde kann unter anderem eingereicht werden, wenn: - der Beschluss der CWaPE die in vorliegendem Artikel erwähnten Leitlinien nicht einhält, - der Beschluss der CWaPE nicht mit der allgemeinen Energiep
...[+++]olitik, so wie sie in den europäischen, föderalen und regionalen Rechtsvorschriften und Regelungen bestimmt ist, übereinstimmt, - der Beschluss der CWaPE nicht die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Investitionen der Verteilernetzbetreiber oder die Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge gewährleistet ».