die Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf d
em Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (5), die nach wie vor Grundlage dieser Zusammenarbeit sind
und die Strategie „Europa 2020“ insofern ergänzen, als
darin betont wird, dass die allgemeine und berufliche Bildung einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der zahlreichen sozioökonomischen, demografischen, ökologischen und technologischen Herausf
...[+++]orderungen, mit denen Europa gegenwärtig konfrontiert ist, leisten kann, und in denen zudem vier strategische Ziele (6) genannt werden, die darauf ausgerichtet sind, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand, die Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung aller Bürger zu gewährleisten;