4. stellt fest, dass die Agentur 2012 das zweite Jahr in Folge in Übereinstimmung mit Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) keine Beiträge aus
dem Unionshaushalt erhalten hat; weist darauf hin, dass sich die Haushaltseinnahmen aus Gebühren und Entgelten unter Zugrundelegung der erhaltenen Zahlungen auf 26 611 825 EUR beliefen; weist darauf hin, dass für Vorbereitungsmaßnahmen für die Durchführung von
Tätigkeiten in den Bereichen Biozide und PIC aus dem Unionshaushalt ein Betrag von 4 184 040 EUR ber
eitgestell ...[+++]t wurde; hebt hervor, dass dieser Betrag 0,003 % des Gesamthaushalts der Union entspricht;