9. ist der Ansicht, dass die Rolle der EU-Sonderbeauftragten nicht schrit
tweise verkleinert, sondern weiter ausgebaut werden sollte, insbesondere um Länder und Regione
n einzubeziehen, in denen die EU keine diplomatischen Vertretungen unterhält; hält es angesichts der Bedeutung menschenrechtspolitischer Fragen in und nach Konfliktsituationen für unerlässlich, dass das Mandat aller EU-Sonderbeauftragten die bürgerlichen und politischen Rechte, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die Frauen- und die Kin
derrechte ...[+++]sowie das humanitäre Völkerrecht und die internationale Gerichtsbarkeit umfasst und dass in ihrem Mandat die Förderung und die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ausdrücklich festgeschrieben werden; hebt hervor, dass die EU-Sonderbeauftragten Anlaufstellen für interne Anleitung, Sachwissen und Interessenvertretung darstellen und logischerweise die Ansprechpartner für Drittländer und andere EU-externe Akteure sind; begrüßt die Ernennung von zumindest einem Beamten in jeder EU-Delegation als Ansprechpartner für die Koordinierung, durchgängige Berücksichtigung und Überprüfung der Menschenrechtspolitik;