Het is mogelijk dat de gesprekken tot steeds veranderende allianties en zelfs tot dreiging met represailles of vijandige acties hebben geleid, doch zij vormden door artikel 85, lid 1, verboden kartelgedragingen, aangezien zij deel uitmaakten van een evoluerend proces van afbraken en deelovereenkomsten met als doel de vaststelling van prijzen, die coördinatie van prijsstijgingen en de toewijzing van markten en marktaandelen.
Die Teilnehmer hatten einen organisatorischen Rahmen mit regelmäßigen Treffen geschaffen und waren an einem fortdauernden Prozeß geschäftlicher Verhandlungen beteiligt, der die Abstimmung ihrer jeweiligen Interessen bezweckte. Um ihre Pläne zu konzipieren und durchzuführen, ergriffen die Betei
ligten Maßnahmen, die sie gemeinsam abgestimmt und vereinbart hatten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Teilnahme an Treffen zur Absprache von Preisen, Marktanteilen und Projektaufteilung, und im Rahmen dieser Treffen Vereinbarung von Einzelpreisen und Beschlüsse zur Erhöhung oder Aufrechterhaltung von Preisen; Erstellung, Vereinbarung und
...[+++] Verteilung von Muster-Preislisten zwecks Koordinierung der Preisgestaltung; Austausch von Informationen über Absatz, Marktgröße und Marktanteile, um ein Quotensystem einzurichten; Vereinbarung eines Quotensystems. Die Gespräche mögen eine sich ändernde Konstellation von Allianzen impliziert haben, aber insoweit sie Teil des Verhandlungsprozesses waren, der die Festsetzung von Preisen, die Koordinierung von Preiserhöhungen und die Zuweisung von Aufträgen und Marktanteilen bezweckte, stellen sie ein nach Artikel 85 Absatz 1 untersagtes Kartellverhalten dar.