1. weist darauf hin, dass der Rechnungshof („der Hof“) in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts („das Institut“) für das Haushaltsjahr 2013 im zweiten Jahr in Folge keine hinreichende Sicherheit mit Blick auf die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge feststellen konnte; stellt fest, dass die Qualität der Prüfungsbescheinigungen, die etwa 87 % der Ausgaben für Finanzhilfen abdecken, dem Hof zufolge nicht gewährleistet war, da die Bescheinigungen von den Empfängern der Finanzhilfen beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgestellt wurden; weist außerdem darauf hin, dass das Institut mit dem Ziel, die Mängel bei der Qualität der Prüfungsb
...[+++]escheinigungen zu beseitigen, die Anweisungen für die bescheinigenden Prüfer verbessert und die aktualisierten Anweisungen im Juni 2013 an die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) – die Empfänger der Finanzhilfen des Instituts – weitergeleitet hat;