In Anbetracht der Vielfalt der Schutzmaßnahmen, die gemäß den Gesetzen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Dauer der Schutzmaßnahmen verfügbar sind, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Verordn
ung in der Regel in dringenden Fällen angewandt werden sollte, sollte die Wirkung der Anerkennung im Rahmen dieser Verordnung jedoch ausnahmsweise auf
einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der Ausstellung der Bescheinigung beschränkt sein, unabhängig davon, ob die Schutzmaßnahme selbst (sei sie nun vorläufig, befristet oder unbe
...[+++]fristet) eine längere Gültigkeitsdauer hat.