Obgleich im Standpunkt des Pa
rlaments zahlreiche neue Begriffsbestimmungen enthalten sind (Abänderungen 34-37 und 69-76), die nach Ansicht des R
ates nicht benötigt werden, lässt sich feststellen, dass einige der vorgeschlagenen neuen Begriffsbes
timmungen zumindest teilweise mit einigen Begriffsbestimmungen übereinstimmen, die vom Rat eingefügt werden (insbesondere die Definitionen für „zellulosehaltiges Non-Food-Material“ und „lign
...[+++]ozellulosehaltiges Material“).