Es wird ein Verfahren eingeführt, mit dem Überstellungen in begrenzten Fällen ausgesetzt werden können, um
zu verhindern, dass Mitgliedstaaten, deren Asylsystem einem besonderen Druck ausgesetzt ist, durch
die Überstellungen noch weiter belastet werden. Gleichzeitig wird sichergestellt
, dass Asylbewerber nicht in Mitgliedstaaten überstellt werden, die ihnen keinen angemessenen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Aufnahmebedingunge
...[+++]n und Zugang zum Asylverfahren, bieten können. Die Voraussetzungen und Verfahren zur Anwendung bestimmter Vorschriften, die es beispielsweise den Mitgliedstaaten gestatten, aus humanitären Gründen oder in Härtefällen die Zuständigkeit für einen Asylbewerber zu übernehmen, werden klarer gefasst. Um den Rechtsschutz zu stärken, werden zusätzliche Garantien für wirksame Rechtsbehelfe gegen Überstellungsbeschlüsse eingeführt. Gestärkt wird auch das Recht auf Familienzusammenführung, insbesondere in Fällen, in denen zwischen dem Antragsteller und den betreffenden Angehörigen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sowie in Bezug auf Personen, die subsidiären Schutz genießen. Die Vorschriften für unbegleitete Minderjährige wurden im Interesse des Kindeswohls klarer gefasst.