20. erinnert an die Feststellung des Rechnungshofs, wonach es in den Verfahrensunterlagen für die Einstellung akkr
editierter parlamentarischer Assistenten keine Dokumente gab, aus denen hervorgeht, dass Ex-ante-Kontrollen der Einstellungsunterlagen durchgeführt wurden; stellt fest, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt, das Parlament habe seiner Empfehlung, für eine geeignete Dokumentierung zu sorgen und die entsprechenden Unterlagen für die Berechtigung der Beschlüsse über die Einstellung von Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten für diese Überprüfungen aufzubewahren, umfassend Folge geleistet; fordert den Generalsekr
...[+++]etär auf, den Haushaltskontrollausschuss bis September 2014 darüber zu informieren, wie wirksam die Maßnahmen waren, einschließlich der Maßnahmen, die auf der Grundlage der Feststellungen des Internen Prüfers, auch mit Blick auf die Einstellung zahlreicher neuer parlamentarischer Assistenten nach den Wahlen, ergriffen wurden;