Die in Absatz 1 erwähnte von der der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemäß Artikel 4 gewährten jährlichen Dotation abgezogene fina
nzielle Beteiligung wird ermittelt, indem folgende Beträge addiert werden: 1. 35,50 Euro, multipliziert mit der Anzahl Arbeitslosigkeitstage des vorangegangenen Jahres, für die im deu
tschen Sprachgebiet wegen Ausbildung, Studium oder Praktikum eine Befreiung gewährt wurde, die 12% überschreitet, ohne 14% der Anzahl Tage entschädigter Vollarbeitslosigkeit im deutschen Sprachgebiet im selb
...[+++]en Jahr zu überschreiten, multipliziert mit 0,5; 2. 35,50 Euro, multipliziert mit der Anzahl Arbeitslosigkeitstage des vorangegangenen Jahres, für die im deutschen Sprachgebiet wegen Ausbildung, Studium oder Praktikum eine Befreiung gewährt wurde, die 14% der Anzahl Tage entschädigter Vollarbeitslosigkeit im deutschen Sprachgebiet im selben Jahr überschreitet.