F. in der Erwägung, dass bei mehreren Luftangriffen der von Saudi‑Arabien geführten
Militärkoalition im Jemen Zivilpersonen ums Leben gekommen sind und gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen wurde, nach dem alle erdenklichen
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zivilen Opfern vorzubeugen bzw. ihre Zahl so gering wie möglich zu halten; in der Erwägung, dass vielen Berichten zufolge bei den Luftangriffen zivile Ziele getroffen wurden, unter anderem Krankenhäuser, Schulen, Märkte, Getreidespeicher, Häfen und ein Lager für Vertriebe
...[+++]ne, und dass dadurch wichtige Infrastruktur für die Bereitstellung von Hilfe stark beschädigt und zu dem erheblichen Nahrungsmittel- und Kraftstoffmangel in dem Land beigetragen wurde; in der Erwägung, dass die internationale humanitäre Organisation für medizinische Hilfe Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen) in den letzten drei Monaten mehrmals angegriffen wurde; in der Erwägung, dass am 10. Januar 2016 im Norden des Jemen ein von Ärzte ohne Grenzen unterstütztes Krankenhaus bombardiert wurde und dabei mindestens sechs Menschen ums Leben kamen, ein Dutzend Menschen, darunter auch Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen, verletzt wurde und medizinische Einrichtungen stark beschädigt wurden; in der Erwägung, dass dies der jüngste einer Reihe von Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen ist;